Impressum
Colophon
Zur Herstellung, Pflege und zum Betrieb dieser WebSite nutzen wir folgende Software:
- Adobe PhotoShop
- Bildretusche & Composing
- AltSys Virtuoso
- Basic Design
- Apache Tomcat
- Dynamische Webseiten
- Apache WebServer
- WebServer
- Apple Bildschirmfoto
- Screenshots
- Apple iPhoto
- Foto-Verwaltung
- Apple Safari
- Tests & Redaktion
- Apple Terminal
- Server-Betreuung
- CodeBox JBoard
- Dynamische Webseiten
- CulturedCode XyleScope
- CSS-Entwicklung
- FrameTechnology FrameMaker
- Konzept & Texte
- Frank Siegert PStill
- PDF-Erstellung
- Linux CommandLine
- Server-Betreuung
- Macromedia Freehand
- Advanced Design
- Macromedia Fireworks
- Design & Produktion
- Mozilla Firefox
- Tests & Redaktion
- OmniGroup OmniOutliner Professional
- ToDo-Listen & Datenbank-Design
- Panic Coda
- Software-Entwicklung
- Panic Transmit
- Server-Betreuung
- Sun Java
- Dynamische Webseiten
- two tribes CoreLib
- Dynamische Webseiten
- two tribes Jupiter
- Projekt-Management
Wo wir stehen ...
two tribes informationsgestaltung GmbH
Immenhofer Straße 19
70180 Stuttgart
- call
- 0711 : 504814-25
- mail
- info@twotribes.de
- web
- www.twotribes.de
- twitter
- @twotribes
- skype
- twotribes
- Geschäftsführer
- Dipl.-Phys. Michael Burgstahler
- Einzel-Prokura
- Dipl.-Wirt.-Ing. Sibel Sener
- Handelsregister
- HRB 16196, Amtsgericht Stuttgart
- Umsatzsteuer Ident-Nr.
- DE162391660
Wer für die Links haftet ...
Leider weit verbreitet ist an dieser Stelle das Zitat eines Urteils des Landgericht Hamburgs, das am 12. Mai 1998 erging: Damals wurde formuliert, daß der WebSite-Betreiber für Links haftet - und dies nur durch ausdrückliche Distanzierung verhindern könne.
Ergo folgt auf das Urteilszitat gerne eine wortgewaltige Distanzierungsformulierung. Und man ist aus dem Schneider, oder?
Das ist aber doppelt falsch und gehört ins Buch der populären Irrtümer: Das zehntausendfach angeführte Urteil ist juristisch längst überholt.
Die Linkhaftung wird auch nicht - wie viele meinen - durch das Teledienstegesetz (TDG/MDStV) geregelt. Im Gegenteil: Für die Linkhaftung gibt es seit Jahren keinen einschlägigen Paragraphen mehr. Stattdessen gelten die allgemeinen Gesetze, die Haftungsfragen auch in der realen Welt regeln.
Wer jetzt zweifelt, möge den ausgezeichneten Aufsatz "Linkhaftung: Gesetzgeberische Untätigkeit schafft endlich Klarheit" bei Telepolis nachlesen.